Der Berliner Senat hat die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese tritt am 1. April 2022 in Kraft. Die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung löst die bisher gültige Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab, die mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft tritt. Das Land Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
Für den Sport bedeutet die neue Verordnung, dass alle Einschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben werden.
Aufgrund der weiterhin problematischen Infektionslage empfiehlt auch der Landessportbund Berlin e.V. in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport allen Sporttreibenden, freiwillig und eigenständig Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Dies dient dem Schutz aller Sportlerinnen und Sportler.
Daher bitten wir Euch, die Empfehlungen zum Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.
Jederzeit informiert bleiben über die FAQ-Seite des Landessportbundes Berlin e.V.