Corona-Schutzverordnung ab 05.10.2021

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Liebe Mitglieder des Sportvereins Kum-Gang,

in einer Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 05.10.2021 sind folgende Aspekte unter Abschnitt 6 Sport und Freizeit § 30 und § 31 beim Trainieren zu beachten:

  • Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
  • Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 20 Personen zzgl. Trainer sind möglich, Testpflicht für Erwachsene und Personen ab 15 Jahren (tagesaktuell)
  • Die Sportausübung ist zulässig, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind.
  • Die Unterschreitung des Mindestabstands ist zulässig.
  • Außer während der Sportausübung, ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Die Anwesenheit ist zu dokumentieren.

(Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#paragraph30)

Wir wünschen Euch eine erholsame Ferienzeit und viel Gesundheit.

Wenn wir diese Regelungen beachten, können wir auch weiterhin ohne Unterbrechung trainieren.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und den Zusammenhalt.

Sportliche Grüße,

Eure Sportschule Kum-Gang